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Kündigung des Kindergartens-/Kleinkindgruppenplatzes

  • Eine Kündigung des Platzes kann jeweils nur zum Monatsende erfolgen, muss jedoch unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen erfolgen. Eine Kündigung muss stets in Schriftform vorliegen.
  • Beim Übertritt in die Schule muss keine Kündigung erfolgen.
  • Für den Monat August kann grundsätzlich keine Kündigung erfolgen.