- Eine Kündigung des Platzes kann jeweils nur zum Monatsende erfolgen, muss jedoch unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen erfolgen. Eine Kündigung muss stets in Schriftform vorliegen.
- Beim Übertritt in die Schule muss keine Kündigung erfolgen.
- Für den Monat August kann grundsätzlich keine Kündigung erfolgen.